Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind sehr vielfältig und dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
Die Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleurin/ des Lebensmittelkontrolleurs fordert auf Grund eines sehr umfangreichen Arbeitsfeldes eine fundierte Ausbildung.
Die Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder Kosmetikartikel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Dies sind u.a. der Einzel- und Großhandel, Schank- und Speisewirtschaften, Imbisseinrichtungen, Metzgereien und Bäckereien, sowie sonstige Hersteller. Ein weiterer Teil der Aufgaben besteht in der Entnahme von Planproben. Es können auch Proben aus Verdacht entnommen werden, z. B. bei Verbraucherbeschwerden oder wenn der Verdacht der Täuschung, des Verderbs oder der Irreführung vorliegt.
Der überwiegende Teil der Tätigkeit wird im Außendienst geleistet. Hier gilt es die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, wie z. B. die baulichen Voraussetzungen, den Hygienezustand und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bei festgestellten Verstößen hat der Lebensmittelkontrolleur eine Beweissicherung durchzuführen. Ebenso sind die Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Optimierung zu unterbreiten.
In schwerwiegenden Fällen drohen den Verantwortlichen hohe Bußgelder oder gar Strafverfahren, bei geringen Mängeln kann der Verstoß mit einer Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld geahndet werden.
Im Innendienst werden dann die Feststellungen aufgearbeitet. Es werden Berichte angefertigt und statistische Daten erfasst. Zudem werden Stellungnahmen für andere Fachabteilungen erstellt, z. B. im Rahmen von Bauanträgen oder der Erlaubniserteilung nach dem Gaststättenrecht.
Der Aufgabenumfang des vorbeugenden Verbraucherschutzes stellt den Lebensmittelkontrolleur/-in täglich vor neue Situationen und macht dadurch den Beruf so abwechslungsreich und interessant.
An wen richte ich die Bewerbung?
Die Ausbildung erfolgt in Rheinland-Pfalz in den Kreis- und Stadtverwaltungen.
Die Bewerbungsunterlagen sind an die Personalabteilungen bzw. den Abteilungsleiter der Lebensmittelüberwachungs- behörde zu richten.
Die Anschriften der Kreis- und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die neue Lebensmittelkontrolleur-Verordnung hat spezielle Anforderungsprofile an die Bewerber gestellt. Dies sind:
- Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt
- Bedienstete des Polizeivollzugsdienst
- Bewerberinnen und Bewerber aus dem Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren, sind den Personen gem. Nr. 1 gleichgestellt;
- Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt.
Die Bewerber müssen den Abschluss o.g. Anforderungen und den Abschluss eines Lehrgangs nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung nachweisen.
Den o.g. Personen können
- Bedienstete im Polizeivollzugsdienst
- Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren oder
- Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben
gleichgestellt werden. Die Bewerber müssen den Abschluss o.g. Anforderungen und den Abschluss eines Lehrgangs nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung nachweisen.
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und gliedert sich in
- tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens sechs Monaten,
- geregelte praktische Unterweisung einschließlich Praktika in denen mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches betrauten Ämtern.
Die theoretische Ausbildung findet an einer hierfür geeigneten Einrichtung statt, die von der fachlich zuständigen obersten Landesbehörde benannt werden muss.
Die praktische Unterweisung erfolgt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Ausbildungsbehörde. Die Praktika werden in den Untersuchungsämtern durchgeführt.
Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt:
- Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich automatisierter Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
- Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstände, einschließlich Weinrecht
- Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
- Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
- Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmittel, Sensorik
- Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
- Lebensmittel- und Betriebshygiene
- Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung
- Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen
- Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung
- Betriebliche Eigenkontrollsysteme
- Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, durch die festzustellen ist, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vorliegen. Die Prüfung kann in Teilabschnitten, die auch lehrgangsbegleitend durchgeführt werden können, abgelegt werden.
Im Anschluss nie wieder lernen?
Nein, das wäre fatal. Im Lebensmittelrecht gibt es stets Neuerungen. Es ist also kontinuierlich erforderlich, das erworbenen Wissen zu erweitern und neue Kenntnisse zu erwerben. Daher ist in der Lebensmittelkontrolleur- Verordnung geregelt, dass mindestens alle 2 Jahre Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt 3 Tage erfolgen müssen. Die Tage können aufgeteilt werden in halbtägige oder ganztägige Fortbildungsveranstaltungen. Zusätzliche Weiterbildungen und das Selbststudium neuer oder geänderter gesetzlicher Grundlagen sind erforderlich.
Als Lebensmittelkontrolleur in Ausbildung können Sie bereits Mitglied unseres Berufsverbandes werden. Wir würden uns über die Mitgliedschaft freuen.
Ihre Bewerbung richten Sie an die Personalstelle bzw. den Abteilungsleiter der Lebensmittelüberwachungsbehörde der
Stadt- oder Kreisverwaltung ihrer Wahl.